Vorsorgevollmachten – Geplante Änderung des Gesetzes bringt nicht viel

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Der Gesetzgeber beabsichtigt, das Gesetz über Vorsorgevollmachten zu ändern. Künftig soll es auch ohne besondere Vollmacht möglich sein, dass ein Ehegatte den anderen in medizinischen Maßnahmen vertreten kann und dazu auch die entsprechenden Auskünfte von den Ärzten über den Gesundheitszustand seines kranken Partners erhält. Wir halten Sie über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden.

Schon jetzt steht aber fest, dass sich an der Notwendigkeit von Vorsorgevollmachten nichts Wesentliches ändert. Nach wie vor brauchen auch Ehegatten spezielle Vollmachten, wenn sie sich in finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten bei Banken, Versicherungen, Behörden usw. vertreten wollen. Auch für Kinder ändert sich nichts. Wenn sie ihren Eltern im Krankheitsfall helfen wollen, bedarf es dafür auch künftig einer Vorsorgevollmacht mit Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht.