Medizin- und Medizinstrafrecht

Kompetenz

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht Jan-Ole Lüers und Dr. Florian Bühler sind Ihre kompetenten Ansprechpartner in dem speziellen Bereich des Medizinrechts. Neben der speziellen juristischen Ausbildung haben unsere beiden Fachanwälte  auch eine Ausbildung im Rettungsdienst beim Deutschen Roten Kreuz absolviert und einige Zeit in diesem Bereich gearbeitet. Dabei konnten beide umfangreiche praktische Erfahrungen im Bereich der Notfallrettung erlangen, die gerade im Bereich der Bearbeitung von Arzthaftungsangelegenheiten hilfreich sind; neben dem besonderen juristischen Wissen ist also auch ein medizinisches Hintergrundwissen vorhanden, das für unsere Mandanten erhebliche Vorteile mit sich bringt und eine objektive Beratung garantiert.

Unsere Schwerpunkte

  • Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
  • Recht der medizinischen Behandlung (Arzthaftungsrecht)
  • Medizinstrafrecht
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe (Neuaufnahme von Gesellschaftern, Praxisverkauf und Praxisnachfolge)

Während sich Herr Rechtsanwalt Lüers vornehmlich den Fragestellungen im Bereich der Arzthaftung, des Arztstrafrechts, der Anspruchsdurchsetzung im Bereich der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung und dem Vergütungsrecht widmet, ist Herr Rechtsanwalt Dr. Bühler im Bereich des Vertrags- und Gesellschaftsrechts der Heilberufe tätig.

Behandlungsfehler

Wenn eine medizinische Behandlung nicht den gewünschten Erfolg mit sich bringt, liegt es nahe, die Schuld beim behandelnden Arzt oder Krankenhaus zu suchen. Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers ist dabei schnell erhoben. Das unglückliche Ergebnis einer Behandlung beruht aber nicht immer auf Fehlern; oft liegt eine Kombination verschiedener Faktoren vor, die einzeln betrachtet nicht vorwerfbar sind. Hier gilt es, die medizinischen Sachverhalte mit den juristischen Vorgaben detailliert zu vergleichen. Herr Rechtsanwalt Lüers prüft für Sie, ob wirklich Behandlungsfehler vorliegen und Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche bestehen. Er vertritt Sie vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen und auch bundesweit in Gerichtsverfahren.

Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten usw.

Als Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind Sie permanent juristischen Risiken ausgesetzt; alle Bereiche Ihrer Tätigkeit sind davon durchzogen. Neben dem reinen Medizin und Medizinstrafrecht bieten Ihnen unsere Rechtsanwälte auch eine gezielte rechtliche Betreuung in den sonstigen Bereichen, die für Sie wichtig sind: Abrechnungsfragen, Arbeitsrecht, Compliance, Praxisverträge, Hygieneangelegenheiten, Umgang mit (Vorsorge-) Vollmachten und Patientenverfügungen usw. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie in einer Situation Beratungsbedarf oder sonstige Fragen haben.

Medizininkasso

Dr. Salfer Rechtsanwalts GmbH stellt Ihnen ein hochwertiges Medizininkasso zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine Forderungsdurchsetzung speziell für das Gesundheitswesen, also für alle Heil- und Pflegeberufe, insbesondere für Kliniken, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, sonstige Therapeuten, Rettungsdienste, Pflegeheime, Apotheken usw. Salfer-Inkasso ist ein schnelles und kostengünstiges Inkasso kombiniert mit anwaltlichem Know -how. Weitere Informationen finden Sie unter www.salfer-inkasso.de