

Unsere Kanzlei ist neben dem Erbrecht auch auf den Bereich Wirtschaftsrecht ausgerichtet, wobei sich diese Schnittstellen zwischen Erb- und Wirtschaftsrecht insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge wiederfinden.
Auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts betreuen Rechtsanwalt Dr. Salfer sowie Rechtsanwalt Bühler unsere Mandanten in vielfältiger Hinsicht. Schwerpunkte sind z. B.:
In steuerlicher Hinsicht arbeiten wir eng mit Ihren Beratern zusammen, um eine möglichst steuergünstige Lösung zu erzielen. Im übrigen kooperieren wir mit dem Steuerberaterbüro Fischer & Deeken, das seinen Sitz im selben Hause hat.
Rechtsanwalt Bühler ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Insbesondere im Bereich des Kapitalmarktrechts konnte Rechtsanwalt Bühler in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen den vielfach “geprellten” Anlegern von Kapitalanlagen helfen, indem er für diese insbesondere durch eine außergerichtliche Tätigkeit eine interessengerechte Lösung erzielen konnte.