

Den Bereich des Strafrechts und des Bußgeldrechts bearbeiten bei uns schwerpunktmäßig Herr Rechtsanwalt Philip Wills, der zugleich Fachanwalt für Strafrecht ist, sowie Rechtsanwalt Thomas Hansel.
Strafrecht bedeutet nicht nur Diebstahl und Körperverletzung, Betrug und Urkundenfälschung oder Mord und Totschlag. Auch sonst können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft führt eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertreten unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Vernehmungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Herr Rechtsanwalt Wills sowie Herr Rechtsanwalt Hansel übernehmen auch Pflichtverteidigungen.
Da Herr Hansel über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts verfügt, vertritt es Sie auch in Steuerstrafverfahren.
Auch wenn wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld droht oder bereits ein Bußgeldbescheid erlassen worden ist, sollten Sie sich des Beistandes eines Spezialisten bedienen. Auch wenn Sie meinen, dass die Sache aussichtslos ist, kann ein erfahrener Anwalt oft noch weiterhelfen. Nur er hat die für eine sachgerechte Verteidigung errforderlichen Kenntnisse des Strafrechts und des Strafprozessrechts.