Rechtsanwalt Syke und Notar Syke - Salfer und Kollegen

Schadensersatz- und Opferrecht

Waren Sie schon einmal Opfer einer Straftat oder eines Unfalls oder eines mangelhaften Produkts oder eines ärztlichen Kunstfehlers? Haben Sie dabei einen erheblichen Schaden erlitten? Mussten Sie lange um Schadensersatz kämpfen? Haben Sie erfahren, dass es gar nicht so leicht ist, zu seinem Recht zu kommen?

Wir beraten und vertreten Sie, wenn Sie zu Schaden gekommen sind. Dazu regulieren wir für Sie alle denkbaren Schäden, z. B. Gesundheitsschäden, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden, Unterhaltsschäden (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt), Sachschäden etc.

Rechtliche Probleme gibt es oft, wenn mehrere Personen einen Schaden verursacht haben und feststeht, wer zu welchem Anteil daran Schuld hat. Die Abwägung hängt in hohem Maße von den Besonderheiten des Einzelfalles (Verursachungsbeitrag, Verschuldensgrad, Betriebsgefahr etc.) ab. Die rechtliche Beurteilung der einzelnen Sachverhalte wird durch eine ständig wechselnde Rechtssprechung zusätzlich erschwert.

Ein juristischer Laie kann sich in dem rechtlichen Gestrüpp nur verheddern und wird unweigerlich gegenüber den beteiligten Versicherungen den Kürzeren ziehen. Hier ist also der Fachmann gefragt. Unser Ziel ist es, Ihnen in allen Fragen des Schadens €“ und Opferrechts €“ mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.