

Das deutsche Miet- und Pachtrecht wird, maßgeblich beeinflusst durch das europäische Recht, immer verbraucherfreundlicher. Ständig hören und lesen Sie von neuen Urteilen, mit denen wieder einzelne Vertragsklauseln aufgehoben worden sind. Das führt dazu, dass viele der laufenden Verträge teilweise unwirksam sind, vorwiegend natürlich zum Nachteil der Vermieter oder Verpächter. Die Konsequenzen sind zum Teil drastisch. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) mit der Folge, dass der Vermieter/Verpächter plötzlich Kosten auferlegt bekommt, mit denen er bei Abschluss des Vertrages nicht rechnen konnte. Unter Umständen muss er sogar sein gesamtes Finanzierungskonzept ändern.
Hauptthemen unserer Beratung sind immer wieder:
In diesem immer komplizierter werdenden Rechtsgebiet zählen wir in erster Linie Vermieter/Verpächter zu unseren Mandanten. Für diese erarbeiten wir günstige und aktuelle Vertragsgestaltungen und beraten sie in allen Fragen des Miet- und Pachtrechts.
Gleiches gilt für das Wohnungseigentumsrecht, das gerade in den letzten Jahren durch Reformen des Gesetzgebers in weiten Teilen umgestaltet wurde.
Natürlich führen wir für Sie auch Gerichtsverfahren und betreiben die Zwangsvollstreckung und Zwangsräumungen. Insoweit verweisen wir auch auf unsere Internetseite www.salfer-vermieter.de
Anprechpartner in unserem Haus ist Rechtsanwalt Kai Jürgens.