

Unser Erb- und Pflichtteilsrecht ist wesentlich komplizierter als viele Menschen denken. Das merken Sie spätestens, wenn ein Angehöriger verstorben ist. Nicht selten finden Familientreffen erst bei der Beerdigung und dann beim Gericht statt.
Im Bereich des Erbrechts sind Rechtsanwalt Dr. Salfer und Rechtsanwalt Bühler in allen denkbaren Belangen Ihre Ansprechpartner. Beide sind Fachanwälte für Erbrecht und verfügen über umfangreiches Fachwissen, um Sie in allen erdenlichen Lebensituationen umfassend und kompetent zu beraten.
Zu Lebzeiten unterstützen wir Sie dabei, Ihre individuelle Erbregelung so zu formulieren, dass Ihr Wille später auch Gehör findet. Im Todesfall regeln wir für Sie die Erbauseinandersetzung. Und wenn es zu Streitigkeiten kommt, beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen.
Für Unternehmer und ihre Familien entwickeln wir präzise Nachfolgeregelungen, die speziell auf das Unternehmen abgestellt sind und einen möglichst reibungslosen und steuergünstigen Generationenwechsel vorbereiten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind insbesondere:
Rechtsanwalt Dr. Salfer verfügt dabei über langjähre Erfahrung im Erbrecht sowohl aus seiner anwaltlichen Tätigkeit, als auch aus notarieller Sicht. Rechtsanwalt Dr. Salfer ist im Rahmen des Erbrechts auch als Referent tätig.
Auch Rechtsanwalt Bühler besitzt vertiefte Kenntnisse im Erbrecht, da er seit 2008 an einer Dissertation arbeitet, die sich mit einer erbrechtlichen Fragestellung befasst. Insoweit geht es insbesondere um Überlegungen im Hinblick auf die Frage, welche erbrechtlichen Konsequenzen sich in einer sogenannten “Patchwork”-Familie ergeben können. Auch Rechtsanwalt Bühler im im Rahmen des Erbrechts als Referent tätig.