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	<title>Salfer Anwalt Syke</title>
	<link>http://www.salfer-anwalt.de</link>
	<description>Rechtsanwalt und Notar in Syke</description>
	<pubDate>Fri, 30 Mar 2012 07:31:22 +0000</pubDate>
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		<title>News</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Dec 2007 19:30:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>salfer</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[
15.09.2007
- Verpflichtung eines Bautr&#228;gers zur Vorlage eines detaillierten Bauzeitenplanes -
&#160;
Wieder einmal ist von einem Oberlandesgericht zum Thema €žBauzeitenplan&#8221; entschieden worden.So hat das OLG Hamm mit aktuellem Urteil vom 31.05.2007 entschieden, dass ein Bautr&#228;ger, der sich mit der Fertigstellung des Objekts in Verzug befindet, dazu verpflichtet ist, detailliert anzugeben, wann die Arbeiten unter gr&#246;&#223;tm&#246;glichen Anstrengungen beendet [...]]]></description>
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<p style="line-height: 15pt; text-align: justify" class="MsoNormal"><strong>15.09.2007</strong></p>
<p align="justify"><strong>- Verpflichtung eines Bautr&#228;gers zur Vorlage eines detaillierten Bauzeitenplanes -</strong></p>
<p align="justify">&nbsp;</p>
<p align="justify">Wieder einmal ist von einem Oberlandesgericht zum Thema €ž<strong>Bauzeitenplan&#8221;</strong> entschieden worden.So hat das OLG Hamm mit aktuellem Urteil vom 31.05.2007 entschieden, dass ein Bautr&#228;ger, der sich mit der Fertigstellung des Objekts in Verzug befindet, dazu verpflichtet ist, detailliert anzugeben, wann die Arbeiten unter gr&#246;&#223;tm&#246;glichen Anstrengungen beendet sein werden.</p>
<p align="justify">Nach Ansicht des OLG gilt dies selbst dann, wenn die vom Bauherrn gesetzte Frist zur Fertigstellung des Geb&#228;udes zu kurz bemessen war! Bereits im Jahre 2001 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Bautr&#228;ger im Zweifel mit der Herstellung des geschuldeten Bauwerks alsbald nach Vertragsschluss beginnen muss, auch wenn im Vertrag keine ausdr&#252;ckliche Frist zur Fertigstellung genannt ist. Unter Verweis auf § 271 BGB k&#246;nne sich eine solche Frist aus den jeweiligen Umst&#228;nden des Einzelfalles ergeben.</p>
<p align="justify">Diese Entscheidung hat weit reichende Auswirkungen: Ger&#228;t ein Bauzeitenplan derart durcheinander, dass er hinf&#228;llig wird, so ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, das Bauwerk innerhalb einer €žangemessenen&#8221; Zeit z&#252;gig beenden.</p>
<p align="justify">€žWo gebaut wird, da wird auch geklagt.&#8221;</p>
<p align="justify">Damit sich diese Floskel seltener bewahrheitet, sollten bekannte juristische Stolpersteine von vornherein ausger&#228;umt werden - am besten schon in der Planungsphase.</p>
<p align="justify">Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich!</p>]]></content:encoded>
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